Antwort 41) Die Beweise hierfür sind reichlich. Einige davon sind folgende:
1 - Allah der Erhabene sagt:
„Wenn die verbotenen Monate abgelaufen sind, dann tötet die Muschrikin, wo immer ihr sie findet, und ergreift sie, belagert sie und lauert ihnen aus jedem Hinterhalt auf. Wenn sie aber bereuen, das Gebet verrichten und die Zakah zahlen, dann gebt ihnen den Weg frei. Wahrlich, Allah ist vergebend, barmherzig.“ (Tauba: 5)
Imam Qurtubi sagte:
„Wenn sie aber bereuen“ bedeutet; wenn sie vom Schirk bereuen. „Das Gebet verrichten und die Zakah zahlen, dann gebt ihnen den Weg frei.“ Über diesen Teil des Verses muss man genauer nachdenken. Allah (s.t) hat den Grund der Tötung an die Ausübung des Schirks gebunden und danach „Wenn sie aber bereuen“ gesagt. Wenn der Grund für die Tötung der Schirk ist, so dürfte man nicht töten, wenn vom Schirk abgelassen wird. Das Pflichtgebet zu verrichten und die Zakah zu zahlen ist keine Bedingung. Die Reue eines jemanden wird akzeptiert und er wird nicht getötet, bevor die Zeit des Gebets nicht vorbei ist, und die Zakah nicht zur Pflicht erklärt wurde. Doch Allah (s.t) hat neben der Reue vom Schirk noch zwei weitere Bedingungen gestellt. Diese zwei Bedingungen können wir nicht außer Acht lassen. Diese zwei Bedingungen sind „wenn sie das Gebet verrichten“ und „die Zakah zahlen“.
Der Gesandte Allahs (s.a.s) hat ein Hadis, das diesem Vers ähnelt:
„Ich wurde befohlen mit den Menschen solange zu kämpfen, bis sie „La ilaha illallah Muhammadun Rasulullah“ bezeugen, das Pflichtgebet verrichten und die Zakah zahlen. Wer auch immer dieses macht hat sein Eigentum und Blut geschützt. Außer dem Recht des Islams. Seine Rechenschaft ist dann bei Allah“ (Muslim)
Imam Ibnu’l Arabi sagte über diesen Vers und diesen Hadis:
„So vervollständigen sich der Quran und die Sunna gegenseitig.“ (Tafsir Qurtubi)
Allah (s.t) möge Dich recht leiten! Denke über die Worte Imam Qurtubis genau nach! Als Imam Qurtubi diesen Vers auslegte, sagte er: „Die Reue ist vom Schirk. Wenn man vom Schirk nicht ablässt, wird das Tötungsrecht nicht aufgehoben.“ Denke auch über die Worte Imam Ibnu’l Arabis genau nach! Er sagte: „Die Bedeutungen des Quranverses und des Hadises passen genau zusammen.“
Dieser Vers zeigt; die Muschrikin werden nur dann nicht getötet und nicht gefangen genommen, wenn sie vom Schirk bereuen. Die Bedeutung des Hadises vom Gesandten Allahs (s.a.s), die Ibnu’l Arabi erwähnte, stimmt mit dem Quranvers überein. Sie tragen die selbe Bedeutung.
Ibni Kasir sagte:
„Imam at-Tabari sagte: „Rabi berichtete von Anas, dass der Gesandte Allahs (s.a.s) sagte:
„Wer auf einer aufrichtigen Art Allah dient, Ihm nichts beigesellt und in diesem Zustand die Welt verlässt, so verlässt er sie mit Allahs Wohlgefallen.“
Anas (r.a) sagte:
„Das, was in diesem Hadis erwähnt wird, ist die wahre Religion Allahs. Alle Gesandten kamen mit dieser Religion und luden ihr Volk dazu ein. Diese Worte bestätigen die zuletzt offenbarten Verse Allahs:
„Wenn sie aber bereuen und das Gebet verrichten und die Zakah zahlen, dann gebt ihnen den Weg frei.“ Ihre Reue ist es, von der Anbetung der Götzen abzulassen, nur Allah (s.t) zu dienen, das Pflichtgebet zu verrichten und die Zakah zu zahlen.
Allah (s.t) sagt in einem anderen Vers:
„Wenn sie aber bereuen, das Gebet verrichten und die Zakah zahlen, dann sind sie in der Religion eure Brüder. Und so machen wir die Zeichen einzeln klar für ein wissendes Volk.“ (Tauba: 11)
Diesen Hadis haben Ibni Mardawayh und Muhammad b. Nasir al-Maruzi im Kapitel „Das Gebet“ erwähnt.“ (Tafsir Ibni Kasir)
Imam Tabari sagte:
„Wenn sie aber bereuen“ bedeutet; „wenn sie von ihrem Schirk und von der Verleumdung des Propheten-tum Muhammads (s.a.s) ablassen, das Prophetentum Muhammads akzeptieren und nur Allah (s.t) aufrichtig dienen und alle falschen Götter und die Taghut verweigern.“ (Tafsir at-Tabari)
2 - Allah der Erhabene sagt:
„Wenn sie aber bereuen, das Gebet verrichten und die Zakah zahlen, dann sind sie in der Religion eure Brüder. Und so machen wir die Zeichen einzeln klar für ein wissendes Volk.“ (Tauba: 11)
Imam Qurtubi sagte:
„Wenn sie aber bereuen“ d.h. wenn sie vom Schirk ablassen und den islamischen Gesetzen folgen... „Dann sind sie in der Religion eure Brüder.“ D.h. sie werden zu euren Glaubensbrüdern.
Ibni Abbas (r.a) sagte:
„Dieser Vers verbietet das Blut der Ahli Qibla.“ (Tafsir Qurtubi)
Imam Baghawi sagte:
„Wenn sie aber bereuen“ d.h. wenn sie vom Schirk bereuen „Dann sind sie in der Religion eure Brüder.“ D.h. sie werden zu euren Glaubensbrüdern. Auf diese Weise sind die Dinge, die für euch von Bedeutung sind auch für sie von Bedeutung, das was für euch Notwendigkeit besitzt, gilt auch für sie.“ (Tafsir Baghawi)
Dieser Quranvers zeigt, dass der Kampf gegen die Muschrikin weiter besteht, bis sie vom Schirk ablassen, das Pflichtgebet richtig verrichten und die Zakah geben, d.h. den islamischen Gesetzen folgen.
Alle Salafi-Salihin haben einen Konsens darüber getroffen, dass die in dem Vers vorkommenden Worte „Bis sie es bereuen“ vom Schirk bereuen, sich von allen Taghut fernhalten und nur die islamischen Gesetze befolgen bedeutet. In gleicher Weise trafen sie darüber eine Übereinstimmung, dass dieser Vers und der Hadis „Ich wurde befohlen mit den Menschen solange zu kämpfen bis sie „La ilaha illallah Muhammadun Rasulullah“ bezeugen, das Gebet verrichten und die Zakah zahlen.“ dieselbe Bedeutung tragen. Aus diesem Grund haben die Kommentatoren bei der Auslegung dieses Quranverses immer diesen Hadis erwähnt.
Dieser Hadis des Gesandten Allahs (s.a.s) teilt mit, dass es erlaubt ist mit den Ungläubigen solange zu kämpfen, bis sie vom Schirk ablassen und die Gesetzte des Islam befolgen. Auch die Worte „Außer dem Recht des Islam“ zeigen diese Bedeutung. Diese Bedeutung unterstützt auch der folgende Hadis:
Der Gesandte Allahs (s.a.s) sagte:
„Wer auch immer „La ilaha illallah“ sagt und alles ablehnt, das neben Allah angebetet wird, dessen Eigentum und Blut (Leben) wird für verwehrt erklärt. Seine Rechenschaft liegt dann bei Allah.“ (Muslim)
Aus diesem Grund steht im Buch von Imam Buchari folgender Kapitel:
„Wenn sie bereuen, das Pflichtgebet richtig verrichten und die Zakah geben so lasst sie frei.“ Danach hat er unter diesem Kapitel folgenden Hadis zitiert:
Von Abdullah b. Umar (r.a), der Gesandte Allahs (s.a.s) sagte:
„Ich wurde befohlen mit den Menschen solange zu kämpfen, bis sie „La ilaha illallah Muhammadun Rasulullah“ bezeugen, das Gebet verrichten und die Zakah zahlen. Wer auch immer diese macht hat sein Eigentum und Blut geschützt. Außer dem Recht des Islams. Seine Rechenschaft ist dann bei Allah“ (Muslim)
Imam Hafiz Ibni Hajar al-Asqalani sagte, als er diesen Hadis erläuterte:
„Dieser Hadis erklärt den Quranvers. Denn die Reue in dem Vers bedeutet vom Kufr abzukehren und in den Tauhid einzutreten. Der Gesandte Allahs (s.a.s) erläuterte die Reue in seinem Hadis wie folgt: „Bis sie La ilaha illallah Muhammadun Rasulullah bezeugen...“ Zwischen dem Quranvers und dem Hadis gibt es einen Zusammenhang. Denn die Worte in dem Quranvers „dann gebt ihnen den Weg frei“ und die Worte im Hadis „er hat sein Eigentum und Blut geschützt“ sind in der selben Bedeutung.“ (Fathu’l Bari Band: 1, S. 94-95 Kitabul Iman)
Imam Schawkani sagte:
„Die Worte „La ilaha illallah“ nur mit der Zunge wiederzugeben, ohne nach deren Bedeutung zu handeln, verleiht einem nicht die Eigenschaft eines Muslims. Denn jemand, der zu dem unwissenden Volk gehört, diese Worte aufsagt und gleichzeitig Götzen anbetet, zählt nicht zum Muslim.“ (Ad-Durru’n-Nadid Fi Ihlas Kalimatu’t Tauhid S. 40)
Imam Schawkani sagte an einer anderen Stelle:
„Zweifellos, wer „La ilaha illallah“ sagt und seine Handlungen nichts gegensätzliches aufweisen, dann ist er ein Muslim. Solange jemand, der die Bedingungen des Islams, die in dem Hadis „Ich wurde befohlen mit den Menschen solange zukämpfen bis sie La ilaha illallah bezeugen...“ erwähnt werden, erfüllt, ist sein Eigentum und Blut geschützt. In gleicher Weise; Wer mit der Absicht in den Islam einzutreten „La ilaha illallah“ sagt, und über ihn keine Zeit der pflichtigen Bedingungen vorüber ist und er den Muslimen, die ihn töten wollen sagt, dass er den Islam bezeugt, so muss man über ihn äußerlich als Muslim urteilen. Der Gesandte Allahs (s.a.s) tadelte Usama b. Zayd, weil er diesen Grundsatz nicht beachtete. Doch wer die Worte des Tauhid sagt und mit diesem zusammen Taten begeht, die dem Tauhid zuwider sind, wie diejenigen, die über die Toten denken, dass sie ihnen schaden oder nutzen können, so ist in der Handlung dieser Person eine Situation entstanden, die dem Tauhid, die er mit seiner Zunge aufsagt, gegensätzlich ist. So eine Person ist ohne Zweifel kein Muslim. Denn um ein Muslim zu werden und aus dem Kufr herauszutreten reicht es nicht aus „La ilaha illallah“ nur mit der Zunge aufzusagen und gleichzeitig Taten zu begehen, die dem Tauhid nicht entsprechen. Denn wenn dies ausreichen würde, dann würden diese Worte auch den Juden, die behaupten „Uzayr ist Allahs Sohn“ oder den Christen, die behaupten „Jesus ist Allahs Sohn“ den Heuchlern, die die Religion im Herzen leugnen und nur mit der Zunge „La ilaha illallah“ aufsagen Nutzen bringen. Denn all diese Gruppen, die wir erwähnten sagen „La ilaha illallah“ mit ihren Zungen.“ (Ad-Durru’n-Nadiyd Fi Ihlas Kalimatu’l Tauhid S. 42)
Scheikh Abdurrahman Ibni Muhammad b. Qasim sagte:
„Von Ibni Umar (r.a); Der Gesandte Allahs (s.a.s) sagte:
„Ich wurde befohlen mit den Menschen zu kämpfen...“ Diejenigen, die in diesem Vers gemeint sind, sind die Muschrikin.
„Bis sie La ilaha illallah bezeugen...“ Also die Bedeutung von „La ilaha illallah“ kennen und gemäß den Erfordernissen handeln.
„Bis sie das Gebet verrichten und die Zakah zahlen...“ In diesem Teil des Hadises werden zwei Bedingungen des Islams erwähnt, ohne die der Glaube eines Dieners nicht einwandfrei ist.
„Wer diese macht“ d.h. „Wer auch immer La ilaha illallah Muhammadun Rasulullah bezeugt und das Pflichtgebet verrichtet und die Zakah zahlt.“
„Dessen Eigentum und Blut steht dann unter Schutz.“ d.h. „Erst dann wird gegen sie nicht gekämpft. Bis sie etwas begehen, dass mit dem Glaubensbekenntnis des Tauhids unvereinbar ist.“
„Außer dem Recht des Islam...“ D.h. dass man sich der islamischen Scharia ergibt.
Abu Bakr (r.a) sagte:
„Verweigern sie die Abgabe einer kleinen Ziege, die sie an den Gesandten Allahs (s.a.s) geleistet haben, so werde ich gegen sie kämpfen.“ (Al-Ihkam Scharhu Usulu’l Ahkam Band: 4, S. 400)
3 – Allah der Erhabene sagt:
„Kämpft gegen sie, bis es keine Verführung (Schirk) mehr gibt und die Religion allein Allah gehört. Wenn sie (vom Schirk) ablassen (es bereuen und Muslime werden), so gilt die Feindschaft nur noch gegen die Ungerechten.“ (Baqara: 193)
„Kämpft gegen sie, bis es (auf der Welt) keine Verführung (Schirk) mehr gibt und die Religion vollständig Allah gehört. Wenn sie (von ihren Kufr) ablassen, wahrlich, Allah sieht was sie tun.“ (Anfal: 39)
Ibni Kasir sagte als er den Vers Anfal: 39 erklärte:
„Dahhak berichtete, dass Ibni Abbas sagte:
„Die Verführung in den Worten „Kämpft gegen sie, bis es keine Verführung mehr gibt bedeutet Schirk. Auch Abu’l Aliya, Mujahid, Hasan, Qatada, Rabi Ibni Anas, Suddi, Mukatil b. Hayyan und Zayd b. Aslam haben die Verführung auf dieselbe Weise ausgelegt.“
Muhammad b. Ishaq sagte:
„Von Zuhri, Urwa b. Zubayr und anderen Gelehrten, erreichte mich folgendes:
„Kämpft gegen sie, bis es keine Verführung mehr gibt d.h. kämpft damit die Muslime in ihrer Religion nicht in Verführung fallen.
„Bis die Religion allein Allah gehört.“ Dahhak überlieferte, dass Ibni Abbas über diesen Vers folgendes sagte: „D.h. bis sie Allah einzig machen...“ Nach Hasan, Qatada und Ibni Juraij bedeuten die Worte „Bis die Religion allein Allah gehört.“ bis La ilaha illallah gesagt wird.“
Muhammad b. Ishaq sagte:
„D.h. bis sie Allah (s.t) ohne Schirk einzig machen und alles andere, die neben Ihn angebetet werden verweigern...“
Abdurrahman b. Zayd b. Aslam sagte über diesen Vers:
„Bis die Religion allein Allah gehört.“ d.h. solange bis neben eurer Religion keine andere auf Kufr basierende existiert...
Auch der Hadis in Buchari und Muslim des Gesandten Allahs (s.a.s) unterstützt diese Bedeutung.
Der Gesandte Allahs sagte:
„Ich wurde befohlen mit den Menschen zu kämpfen, bis sie La ilaha illallah sagen.“ (Tafsir Ibni Kasir)
Imam Baghawi sagte über den Vers Baqara: 193:
„Kämpft gegen sie!“ d.h. kämpft mit den Ungläubigen.
„Bis es keine Verführung (Schirk) mehr gibt...“ Die Verführung bedeutet Schirk. D.h. Stoßt mit ihnen zusammen bis sie Muslime werden. Denn von den Götzendienern wird nur der Islam akzeptiert. Wenn sie nicht in den Islam eintreten, so werden sie getötet.
„Bis die Religion allein Allah gehört.“ D.h. bis die Gehorsamkeit und die Anbetungen allein nur Allah (s.t) gehören...
„Allah gehört...“ d.h. bis die Gottesdienste und die Gehorsamkeit nur zu Allah (s.t) verrichtet werden und neben Ihm keinen anderen gedient wird.
„So gilt die Feindschaft nur noch gegen die Ungerechten.“ D.h. Erst dann kann der Krieg gegen die Ungerechten ausgeführt werden. Diese Erläuterungen stammen von Ibni Abbas.“ (Tafsir Baghawi)
Imam Abu Batin sagte:
„La ilaha illallah zu sagen“ bedeutet, diejenigen, die neben Allah (s.t) angebetet werden abzulehnen und von ihnen fernzubleiben und jede Art des großen Schirk zu unterlassen. Die arabischen Götzendiener wussten, welche Bedeutung „La ilaha illallah“ mit sich trägt, weil sie die arabische Sprache sehr gut beherrschten. Hätte einer von ihnen „La ilaha illallah“ gesagt, so wäre das im Bewusstsein darüber geschehen, dass er den Schirk und alle neben Allah (s.t) angebeteten Götzen ablehnt. Betet einer neben Allah andere an und sagt gleichzeitig „La ilaha illallah“, so werden diese Worte sein Leben und Eigentum nicht schützen.
Denn Allah (s.t) sagt zu dieser Angelegenheit:
„Kämpft gegen sie, bis es keine Verführung (Schirk) mehr gibt und die Religion allein Allah gehört. Wenn sie (vom Schirk) ablassen (es bereuen und Muslime werden), so gilt die Feindschaft nur noch gegen die Ungerechten.“ (Baqara: 193)
In einem anderen Vers sagt Allah (s.t):
„Tötet die Muschrikin, wo immer ihr sie findet, und ergreift sie, belagert sie und lauert ihnen aus jedem Hinterhalt auf. Wenn sie aber bereuen, das Gebet verrichten und die Zakah zahlen, dann gebt ihnen den Weg frei. Wahrlich, Allah ist vergebend, barmherzig.“ (Tauba: 5)
Der Gesandte Allahs (s.a.s) sagte:
„Ich wurde bis zum Weltuntergang mit dem Schwert gesandt, bis jedes Schirk verlassen und allein nur Allah angebetet wird.“
Die Worte des Gesandten Allahs erklären den folgenden Vers:
„Kämpft gegen sie, bis es keine Verführung (Schirk) mehr gibt und die Religion allein Allah gehört.“ (Baqara: 193)
Dies ist gleichzeitig die Bedeutung von La ilaha illallah.“ (Majmuatu’r Resail wa’l Mesail an-Najdiyya)
Wenn ein Diener „La ilaha illallah Muhammadun Rasulullah“ bezeugt, einige Gebote des Islams befolgt, jedoch irgendeine Art des großen Schirk begeht, zählt er solange nicht zum Muslim, bis er den großen Schirk, mit all seinen Arten und Formen verlässt. Die Verse und Hadise, die wir zuvor erwähnten zeigen folgendes klar und deutlich:
Das Ziel der Kriegführung mit den Ungläubigen ist es zu gewährleisten, dass sie alle Arten des Schirk unterlassen und allein nur Allah (s.t) dienen.
Auch die Gefährten des Propheten haben daraus genau diese Bedeutung entnommen und sonst keine andere.
In einem Hadis, der in Buchari vorkommt, sagte Jubayr b. Hayya:
„Umar (r.a) sandte die Muslime zum Kampf gegen die Ungläubigen. Umar (r.a) sammelte uns, damit wir gegen die Ungläubigen kämpfen und wählte für uns An-Numan b. Mukrin als Befehlshaber aus. Als wir uns auf dem Weg machten gegen sie zu kämpfen, empfing uns der Kommandant von Kisra mit vierzigtausend Soldaten. Der Kommandant von Kisra wollte vor dem Kampf mittels eines Boten mit einem von uns reden. Mughira stand auf und sagte:
„Frag was du willst!“ Der Kommandant fragte ihn:
„Wer seid ihr?“ Mughira antwortete:
„Wir gehören zu den Arabern. Wir befanden uns in Hungersnot und in verschiedenen Plagen. Vor Hunger lutschten wir Leder und Dattelkerne. Wir kleideten uns mit Tierleder und Fellen; verehrten Bäume und Steine. Während wir uns in solch einer Situation befanden, schickte uns der Herr der Welten einen Gesandten aus unserer Mitte, dessen Vater und Mutter wir gut kannten. Der Gesandte unseres Herrn befahl uns, dass wir solange mit euch kämpfen sollen, bis ihr Allah alleine dient oder die Kopfsteuer zahlt.“ (Fathul Bari Band: 6, S. 298, Kapitel: Jizya wa Muwadea)
Der edle Gefährte Al-Mughira b. Schuba sagte diese Worte in einer muslimischen Gemeinschaft und kein Muslim, der sich dort befand hat sich seinen Worten widersprochen. Das Stillschweigen der Gefährten ist ein Konsens. Dieser Konsens zeigt, dass der Zweck der Kriegsführung gegen die Ungläubigen darin besteht, bis alle Taghut, die neben Allah (s.t) angebetet werden vernichtet und die Gottesdienste allein nur Allah (s.t) gewidmet werden.
Mit Allahs Gnade und Hilfe ist aus diesen offenkundigen Beweisen und den Worten der Gelehrten zu verstehen, dass der Zweck der Kriegsführung gegen die Kafir dazu dient, den Schirk und die Taghut abzuschaffen, und die Gottesdienste und die Gehorsamkeit einzig und allein nur Allah (s.t) zu widmen.
Damit die Menschen allein nur Allah (s.t) dienen, und diejenigen verweigern, die neben Ihm angebetet und gehorcht werden, hat Allah (s.t) für sie Bücher gesandt und Propheten geschickt. Nur aus diesem Grund hat Allah (s.t) alle Geschöpfe erschaffen und nur aus diesem Grund hat Allah (s.t) am Jüngsten Tag die Rechenschaft festgelegt.
Dies muss mit dem Herzen bestätigt und in die Tat umgesetzt werden. Allah (s.t) hat ein äußeres Zeichen gesetzt, das die Existenz dieses Glaubens im Herzen zeigt. Dieses Zeichen ist das Aufsagen von La ilaha illallah. Aus diesem Grund wird über jedem das Schwert abgewandt, der La ilaha illallah sagt und die Erfordernisse dafür verwirklicht.
Die Gottesdienste einzig und allein nur Allah (s.t) zu widmen, gehört zu den Erfordernissen von La ilaha illallah. Wenn der Diener, der „La ilaha illallah“ sagt, eine Handlung begeht, die diese Worte zerstört, so wird gegen ihn erneut der Kampf angesagt. Wenn nur das Aufsagen von „La ilaha illallah“ gereicht hätte, ohne dabei den Schirk und die, die neben Allah angebetet werden zu verweigern, dann hätte der Gesandte Allahs (s.a.s) nicht „Außer dem Recht Allahs“ gesagt.
Wenn allein nur das bloße Aufsagen von „La ilaha illallah“ die einzige Bedingung des Glaubensbekenntnisses wäre, so würde jeder, der „La ilaha illallah“ sagt Muslim werden. So wären die Worte des Gesandten (s.a.s) „Außer dem Recht Allahs…“ unnötig, überflüssig und unbedeutsam.
Wir halten den Gesandten Allahs (s.a.s) von so etwas fern. Denn er war jemand, der die reinste arabische Sprache beherrschte. Derjenige, der behauptet, dass nur das bloße Aufsagen von „La ilaha illallah“ reichen würde, hat den Heuchler zum Gläubigen erklärt. Auch wenn er Anzeichen besitzt, die seine Heuchelei zeigen, wie die Beleidigung des Qurans und des Propheten, die Freundschaft zu den Kafir und die Feindschaft zu den Muslimen, die Urteilssuchung vor den Gerichten der Taghut, die Freude über die Niederlage der Muslime und die Trauer über die Niederlage der Kafir, ist er dennoch ein Muslim. Denn er hat „La ilaha illallah“ aufgesagt. Die Grundlage des Glaubensbekenntnisses besteht für sie nur aus diesem.
Kann jemand, der den Islam und den Iman kennt, so etwas behaupten? Kann er dies akzeptieren?
Aus dem was wir erwähnten versteht man folgendes: Damit das Blut und das Eigentum unter Schutz stehen können, ist es eine Bedingung das Glaubensbekenntnis zu sagen und nach seinen Erfordernissen zu handeln. Die Erfordernisse von „La ilaha illallah“ sind, allein nur Allah (s.t) zu gehorchen, alle Gottesdienste nur an Ihn zu verrichten und alle die neben Allah (s.t) angebetet werden zu verweigern. Wenn ein Diener „La ilaha illallah“ sagt aber nicht mit dessen Erfordernissen handelt, so hat er sein Eigentum und Blut nicht unter Schutz gestellt. Wenn der Diener „La ilaha illallah“ sagt, obwohl er weiterhin Schirk begeht, so wird dieses Zeugnis sein Leben und Eigentum nicht schützen.